Frage 26017 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Ausnahme existiert für das Inverkehrbringen von Benzol und benzolhaltigen Gemischen mit einem Massengehalt von ≥ 0,1%?
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Richtige Antworten zu Frage 26017
- A: Einsatz als Treibstoff in Verbrennungsmotoren
- B: Einsatz bei industriellen Verfahren
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 5
Erklärung
Benzol und benzolhaltige Gemische ab 0,1 Prozent sind erlaubt als Treibstoff in Verbrennungsmotoren und bei industriellen Verfahren. Als Verdünnungsmittel für Lacke oder als Reinigungsmittel sind sie es nicht.
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