Frage 26017 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Ausnahme existiert für das Inverkehrbringen von Benzol und benzolhaltigen Gemischen mit einem Massengehalt von ≥ 0,1%?

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Richtige Antworten zu Frage 26017

  • A: Einsatz als Treibstoff in Verbrennungsmotoren
  • B: Einsatz bei industriellen Verfahren

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 5

Erklärung

Benzol und benzolhaltige Gemische ab 0,1 Prozent sind erlaubt als Treibstoff in Verbrennungsmotoren und bei industriellen Verfahren. Als Verdünnungsmittel für Lacke oder als Reinigungsmittel sind sie es nicht.

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