Frage 26011 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der folgenden Stoffe existieren in Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
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Richtige Antworten zu Frage 26011
- C: Quecksilber
- D: Toluol
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 18a; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 48
Erklärung
In Anhang XVII der REACH-Verordnung gibt es Verbote für Quecksilber und Toluol. Phosphorwasserstoff und Natriumchlorid stehen dort nicht. Kochsalz ist ohnehin harmlos, und Phosphorwasserstoff wird anders geregelt.
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