Frage 28017 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 enthält Vorschriften für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Welche Anforderungen werden an die Behälter/Verpackungen gestellt?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 28017

  • A: keine Verwechslungsgefahr mit Lebensmittelbehältnissen
  • D: vom Inhalt darf nichts nach außen dringen

Fundstelle: TRGS 510 Nr. 4.2 Abs. (4); TRGS 510 Nr. 4.2 Abs. (1)

Erklärung

Nach der TRGS 510 darf keine Verwechslungsgefahr mit Lebensmittelbehältnissen bestehen. Außerdem darf vom Inhalt nichts nach außen dringen. Eine bestimmte Größe oder Gestalt wird dagegen nicht verlangt. Wichtig ist, dass der Behälter sicher und eindeutig ist.

Weiter zu Frage ›