Frage 28018 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was ist gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 für das Lagern ein nicht geeigneter Lagerort und -raum?
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Richtige Antworten zu Frage 28018
- A: Verkehrswege
- B: Pausen-, Bereitschafts-, Sanitärräume
Fundstelle: TRGS 510 Nr. 4.2 Abs. (5) Satz 1; TRGS 510 Nr. 4.2 Abs. (5) Satz 2
Erklärung
Verkehrswege sind kein geeigneter Lagerort, ebenso wenig Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume. Dort könnten Menschen mit den Stoffen in Kontakt kommen oder Fluchtwege blockiert werden. Lagerschränke und Container sind dagegen geeignete Orte.
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