Frage 28019 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Gefährdungen können sich nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 durch das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ergeben?
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Richtige Antworten zu Frage 28019
- A: Eigenschaften bzw. Aggregatzustand der Stoffe
- B: Menge der Stoffe
- C: Zusammenlagerung der Stoffe
- D: klimatische Verhältnisse
Fundstelle: TRGS 510 Nr. 3 Abs. (2) Satz 1; TRGS 510 Nr. 3 Abs. (2) Satz 2; TRGS 510 Nr. 3 Abs. (2) Satz 5; TRGS 510 Nr. 3 Abs. (2) Satz 6
Erklärung
Mehrere Dinge bestimmen die Gefährdung: die Eigenschaften und der Aggregatzustand der Stoffe, ihre Menge, die Zusammenlagerung und auch die klimatischen Verhältnisse. Nach der TRGS 510 zählen alle vier Faktoren, deshalb wird das Lager immer als Ganzes beurteilt.
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