Frage 33007 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was ist unter dem Begriff Naturhaushalt zu verstehen?
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Richtige Antwort zu Frage 33007
- C: Boden, Wasser und Luft sowie Tier- und Pflanzenwelt und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen
Fundstelle: PflSchG § 2 Nr. 6
Erklärung
Zum Naturhaushalt gehören Boden, Wasser und Luft, die Tier- und Pflanzenwelt und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen. Es geht nicht um Geld für Naturschutz, nicht um geschützte Arten der Roten Liste und nicht nur um Stoffkreisläufe.
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