Frage 33012 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

In welchem Umkreis von Bienenständen dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel während des täglichen Bienenflugs grundsätzlich nicht oder nur mit Genehmigung des Bienenhalters ausgebracht werden?

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Richtige Antwort zu Frage 33012

  • A: 60 m

Fundstelle: BienenschutzV § 2 (3)

Erklärung

Im Umkreis von 60 m um Bienenstände dürfen bienengefährliche Mittel während des täglichen Bienenflugs grundsätzlich nicht oder nur mit Genehmigung des Bienenhalters ausgebracht werden. 20 m, 100 m oder 500 m sind falsch.

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