Frage 33012 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
In welchem Umkreis von Bienenständen dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel während des täglichen Bienenflugs grundsätzlich nicht oder nur mit Genehmigung des Bienenhalters ausgebracht werden?
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Richtige Antwort zu Frage 33012
- A: 60 m
Fundstelle: BienenschutzV § 2 (3)
Erklärung
Im Umkreis von 60 m um Bienenstände dürfen bienengefährliche Mittel während des täglichen Bienenflugs grundsätzlich nicht oder nur mit Genehmigung des Bienenhalters ausgebracht werden. 20 m, 100 m oder 500 m sind falsch.
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