Frage 33008 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Auf welchen Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel ohne Ausnahmegenehmigung nach § 12 Abs. 2 PflSchG angewendet werden?

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Richtige Antwort zu Frage 33008

  • A: auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Freilandflächen

Fundstelle: PflSchG § 12 (2)

Erklärung

Ohne Ausnahmegenehmigung nach § 12 Abs. 2 PflSchG darfst du Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Freilandflächen anwenden. Befestigte Hof- und Betriebsflächen, Gleisanlagen und Gewässer gehören nicht dazu.

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