Frage 33009 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Vorschriften gelten für den Schutz von Bienen?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 33009
- A: Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht an blühenden Pflanzen und an anderen Pflanzen, die von Bienen beflogen werden angewandt werden.
- D: Die Auflage B2 eines Pflanzenschutzmittels bedeutet, dass ein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23.00 Uhr auch an blühenden Pflanzen angewendet werden darf.
Fundstelle: BienenschutzV
Erklärung
Bienengefährliche Mittel dürfen nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden. Die Auflage B2 erlaubt aber die Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23.00 Uhr, auch an blühenden Pflanzen. Einen Sperrkreis von 10 km oder eine Meldepflicht beim Ordnungsamt gibt es nicht.
Weitere Fragen: Umweltwirkungen von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
- 33010Wie kann bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln deren Eintrag in Oberflächengewässer verhindert werden?
- 33011Dürfen Pflanzenschutzmittel in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern angewandt werden?
- 33012In welchem Umkreis von Bienenständen dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel während des täglichen Bienenflugs grundsätzlich nicht oder nur mit Genehmigung des Bienenhalters ausgebracht werden?
- 33013Wann gilt ein Pflanzenbestand im Sinne der Bienenschutzverordnung als blühend?
- 33014Welche der genannten Punkte sind bei der Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel zu beachten?
- 33015Wie sind bienengefährliche Pflanzenschutzmittel gekennzeichnet?