Frage 33009 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Vorschriften gelten für den Schutz von Bienen?

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Richtige Antworten zu Frage 33009

  • A: Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht an blühenden Pflanzen und an anderen Pflanzen, die von Bienen beflogen werden angewandt werden.
  • D: Die Auflage B2 eines Pflanzenschutzmittels bedeutet, dass ein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23.00 Uhr auch an blühenden Pflanzen angewendet werden darf.

Fundstelle: BienenschutzV

Erklärung

Bienengefährliche Mittel dürfen nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden. Die Auflage B2 erlaubt aber die Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23.00 Uhr, auch an blühenden Pflanzen. Einen Sperrkreis von 10 km oder eine Meldepflicht beim Ordnungsamt gibt es nicht.

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