Frage 33011 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Dürfen Pflanzenschutzmittel in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern angewandt werden?
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Richtige Antwort zu Frage 33011
- C: generell nein; im Ausnahmefall kann die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilen
Fundstelle: PflSchG § 12 (2)
Erklärung
Pflanzenschutzmittel dürfen in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern grundsätzlich nicht angewendet werden. Im Ausnahmefall kann die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilen. Ein Hochwasserschutz Freibrief oder eine Ausnahme für nicht fischgiftige Mittel gibt es nicht.
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