Frage 33013 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wann gilt ein Pflanzenbestand im Sinne der Bienenschutzverordnung als blühend?
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Richtige Antwort zu Frage 33013
- B: wenn sich die erste Blüte zu öffnen beginnt
Fundstelle: BienenschutzV § 1 Nr.2
Erklärung
Im Sinne der Bienenschutzverordnung gilt ein Pflanzenbestand schon als blühend, wenn sich die erste Blüte zu öffnen beginnt. Du musst also nicht warten, bis die Hälfte oder alle Blüten offen sind. Bienengefährliche Mittel sind ab da tabu, außer bei B2.
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