Frage 36002 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Durch welche Verordnung wird das Inverkehrbringen von Holzschutzmitteln, die Teeröle oder Bestandteile aus Teerölen enthalten, mit bestimmten Ausnahmen verboten?
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Richtige Antwort zu Frage 36002
- C: durch Anhang XVII Nr. 31 der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 31
Erklärung
Das Inverkehrbringen von Holzschutzmitteln mit Teerölen oder Bestandteilen daraus wird, mit bestimmten Ausnahmen, durch Anhang XVII Nr. 31 der REACH-Verordnung verboten. Gefahrstoffverordnung, Teerölverordnung oder Chemikalien-Altstoffverordnung sind nicht die Grundlage.
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