Frage 36002 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Durch welche Verordnung wird das Inverkehrbringen von Holzschutzmitteln, die Teeröle oder Bestandteile aus Teerölen enthalten, mit bestimmten Ausnahmen verboten?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 36002

  • C: durch Anhang XVII Nr. 31 der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 31

Erklärung

Das Inverkehrbringen von Holzschutzmitteln mit Teerölen oder Bestandteilen daraus wird, mit bestimmten Ausnahmen, durch Anhang XVII Nr. 31 der REACH-Verordnung verboten. Gefahrstoffverordnung, Teerölverordnung oder Chemikalien-Altstoffverordnung sind nicht die Grundlage.

Weiter zu Frage ›