Frage 36004 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Antifoulingfarben dürfen im Allgemeinen nicht verwendet werden, wenn sie bestimmte verbotene Stoffe enthalten, wie z. B.
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Richtige Antworten zu Frage 36004
- B: Quecksilberverbindungen
- C: zinnorganische Verbindungen
- D: Arsenverbindungen
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 18; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 20; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 19
Erklärung
Antifoulingfarben halten Bewuchs vom Schiffsrumpf fern. Quecksilberverbindungen, zinnorganische Verbindungen und Arsenverbindungen sind dafür verboten. Kupferverbindungen gehören nicht zu dieser Verbotsliste, sie sind also nicht automatisch ausgeschlossen.
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