Frage 37007 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was hat der Arbeitgeber dem Erlaubnisantrag zur Begasung beizufügen [Anhang I Nr. 4.1 Gefahrstoffverordnung]?
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Richtige Antworten zu Frage 37007
- A: Nachweis, dass eine geeignete räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung vorliegt
- B: Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
- C: Angabe der Anzahl der Beschäftigten, die die beabsichtigten Begasungen durchführen sollen
- D: eine Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
Fundstelle: GefStoffV Anh. I Nr. 4.1
Erklärung
Dem Antrag legt der Arbeitgeber alles Genannte bei: den Nachweis über geeignete räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung, die Wirkstoffe, die Zahl der Beschäftigten, die begasen sollen, und eine Beschreibung der geplanten Anwendungsbereiche. So kann die Behörde die Lage richtig einschätzen.
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