Frage 37012 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Aussage zur Werbung für Biozidprodukte ist richtig?

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Richtige Antworten zu Frage 37012

  • A: Werbung ist ein Mittel zur Förderung des Verkaufs oder der Verwendung von Biozidprodukten durch gedruckte, elektronische oder andere Medien.
  • C: Werbeangaben wie „natürlich“, „umweltfreundlich“ oder „tierfreundlich“ sind nicht erlaubt.
  • D: Jeder Werbung für Biozidprodukte muss folgender Hinweis hinzugefügt werden: “Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 3 (1) y); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 72 (3); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 72 (1)

Erklärung

Werbung ist jede Förderung von Verkauf oder Verwendung über Medien. Sie muss den Hinweis tragen: Biozidprodukte vorsichtig verwenden, vor Gebrauch Etikett und Produktinformationen lesen. Angaben wie natürlich, umweltfreundlich oder tierfreundlich sind nicht erlaubt. Eine Unionszulassung ist keine Voraussetzung für Werbung.

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