Frage 37018 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche zusätzliche Kennzeichnungsvorschrift besteht nach Biozidprodukte-Recht für Rodentizide, die bereits über eine Zulassung verfügen?

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Richtige Antworten zu Frage 37018

  • B: Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen wurde
  • D: Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 f); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 d)

Erklärung

Bei zugelassenen Rodentiziden müssen zusätzlich die zugelassenen Anwendungen sowie Name und Anschrift des Zulassungsinhabers auf das Etikett. Das Ende der Zulassung und den Namen der Behörde ECHA musst du dort nicht angeben.

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