Frage 37017 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche zusätzliche Kennzeichnungsvorschrift besteht nach Biozidprodukte-Recht für Holzschutzmittel, die bereits über eine Zulassung verfügen?
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Richtige Antworten zu Frage 37017
- A: Zulassungsnummer
- C: Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung
- D: Verwenderkategorien, die das Holzschutzmittel verwenden dürfen (wenn zutreffend)
Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 c); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 g); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 m)
Erklärung
Bei zugelassenen Holzschutzmitteln kommen auf das Etikett die Zulassungsnummer, eine Gebrauchsanweisung mit Häufigkeit und Dosierung in metrischen Einheiten sowie gegebenenfalls die erlaubten Verwenderkategorien. Ein ECHA-Logo ist nicht vorgeschrieben.
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