Frage 37034 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was regelt die Biozidrechts-Durchführungsverordnung für Biozid-Produkte deren Zulassung eine Verwendung durch die breite Öffentlichkeit nicht gestattet?
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Richtige Antworten zu Frage 37034
- A: Selbstbedienungsverbot
- B: Sachkundepflicht für die abgebende Person
- D: Vorliegen der zugelassenen Verwenderkategorie
Fundstelle: ChemBiozidDV § 10 Abs. 1 Nr. 1; ChemBiozidDV § 11 Abs. 1; ChemBiozidDV § 11 Abs. 2 Nr. 1
Erklärung
Ist die breite Öffentlichkeit laut Zulassung ausgeschlossen, gilt ein Selbstbedienungsverbot und die abgebende Person muss sachkundig sein. Außerdem muss der Erwerber zur zugelassenen Verwenderkategorie gehören. Spezielle Regeln gibt es also durchaus.
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