Frage 37035 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Informations- und Kontrollpflichten hat der Abgebende beim Verkauf von dem Verbot der Selbstbedienung unterliegenden Biozid-Produkte an die breite Öffentlichkeit? Er hat
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Richtige Antworten zu Frage 37035
- B: über notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch zu informieren.
- C: über die mit der Verwendung des Biozid-Produkts verbundenen Risiken zu unterrichten.
- D: über die ordnungsgemäße Entsorgung zu unterrichten.
Fundstelle: ChemBiozidDV §11 Abs. 2 Nr. 2 d); ChemBiozidDV §11 Abs. 2 Nr. 2 c); ChemBiozidDV §11 Abs. 2 Nr. 2 e)
Erklärung
Beim Verkauf selbstbedienungsverbotener Biozide an die Öffentlichkeit informierst du über notwendige Vorsichtsmaßnahmen, über die Risiken der Verwendung und über die ordnungsgemäße Entsorgung. Ein Sicherheitsdatenblatt musst du dabei nicht aushändigen.
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