Frage 37077 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Dürfen Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturdenkmälern angewendet werden?
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Richtige Antworten zu Frage 37077
- B: Die in den Anlagen 2 oder 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aufgeführten Stoffe und die daraus hergestellten Gemische dürfen nicht angewendet werden.
- C: Die in Anlage 3 Abschnitt B der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung genannten Stoffe und Gemische dürfen angewandt werden, wenn eine Anwendung in der Schutzregelung ausdrücklich gestattet ist.
Fundstelle: PflSchAnwV § 4
Erklärung
Die Stoffe aus den Anlagen 2 oder 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung dürfen dort nicht angewendet werden. Stoffe aus Anlage 3 Abschnitt B sind erlaubt, wenn die Schutzregelung die Anwendung ausdrücklich gestattet. Eine Gestattung durch die Naturschutzbehörde im Einzelfall genügt nicht.
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