Frage 37098 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Ein Pflanzenschutzmittel darf in Deutschland vertrieben werden,
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Richtige Antwort zu Frage 37098
- A: wenn es in Deutschland zugelassen ist oder als Parallelimport mit einer vom BVL erteilten Genehmigung.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 28; PflSchG § 28 (1) i.V.m. PflSchG § 46 (1)
Erklärung
Wenn es in Deutschland zugelassen ist oder als Parallelimport mit einer Genehmigung des BVL kommt. Wirksamkeit, deutsche Entwicklung oder bloße Identität mit einem zugelassenen Mittel reichen allein nicht.
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