Frage 37102 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Maßnahmen fallen unter den Begriff Vorratsschutz?
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Richtige Antworten zu Frage 37102
- B: Bekämpfung von Schädlingen in Getreidelagern
- D: Schutz von Ernteerzeugnissen im Lager
Fundstelle: PflSchG § 2 Nr. 1 b
Erklärung
Zum Vorratsschutz zählen der Schutz von Ernteerzeugnissen im Lager und die Bekämpfung von Schädlingen in Getreidelagern. Textil- oder Holzschädlinge zu bekämpfen ist kein Vorratsschutz.
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