Frage 37102 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Maßnahmen fallen unter den Begriff Vorratsschutz?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 37102

  • B: Bekämpfung von Schädlingen in Getreidelagern
  • D: Schutz von Ernteerzeugnissen im Lager

Fundstelle: PflSchG § 2 Nr. 1 b

Erklärung

Zum Vorratsschutz zählen der Schutz von Ernteerzeugnissen im Lager und die Bekämpfung von Schädlingen in Getreidelagern. Textil- oder Holzschädlinge zu bekämpfen ist kein Vorratsschutz.

Weiter zu Frage ›