Frage 37104 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Anforderungen müssen Pflanzenschutzgeräte erfüllen?

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Richtige Antworten zu Frage 37104

  • A: In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen alle 3 Jahre zur Gerätekontrolle.
  • B: Das Julius-Kühn-Institut (JKI) kann auf Antrag des Herstellers oder Inverkehrbringers Pflanzenschutzgeräte daraufhin prüfen, ob sie den Anforderungen nach § 16 PflSchG entsprechen oder ob sie bestimmte über die allgemeinen Anforderungen nach § 16 hinausgehende Eigenschaften haben, insbesondere hinsichtlich der Verminderung der Abdrift oder des Verbrauches an Pflanzenschutzmitteln.
  • C: Die Geräte müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung die Anwendung des Pflanzenschutzmittels keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser sowie keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt hat, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

Fundstelle: Pflanzenschutz-Geräteverordnung § 3; PflSchG § 16

Erklärung

Geräte in Gebrauch müssen alle 3 Jahre zur Kontrolle. Sie müssen so gebaut sein, dass bei sachgerechtem Einsatz keine schädlichen Folgen für Gesundheit, Grundwasser und Naturhaushalt entstehen. Das JKI kann sie auf Antrag prüfen. Dass CE-Zeichen oder Listung automatisch alles erfüllen, stimmt nicht.

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