Frage 37101 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was sind Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?
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Richtige Antwort zu Frage 37101
- C: Stoffe, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen
Fundstelle: PflSchG § 2 Nr. 10
Erklärung
Pflanzenstärkungsmittel dienen ausschließlich der allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanzen oder dem Schutz vor nichtparasitären Beeinträchtigungen. Resistenzmacher gegen Mikroorganismen, Stoffe gegen Halmbruch oder reine Pflanzennahrung sind damit nicht gemeint.
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