Frage 37103 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Fallen Vorratsschutzmittel unter das Pflanzenschutzgesetz?

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Richtige Antwort zu Frage 37103

  • A: ja

Fundstelle: PflSchG § 2 Nr. 1 b

Erklärung

Ja, Vorratsschutzmittel fallen unter das Pflanzenschutzgesetz. Das gilt für sie alle, nicht nur für einzelne oder nur für Begasungsmittel. Vorratsschutz zählt ja auch zum Pflanzenschutz im Sinne des Gesetzes.

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