Frage 37100 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sind Stoffe und Gemische, einschließlich Mikroorganismen, die

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Richtige Antwort zu Frage 37100

  • D: ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.

Fundstelle: PflSchG § 2 Nr. 10

Erklärung

Es sind Stoffe und Gemische, auch Mikroorganismen, die ausschließlich der Gesunderhaltung der Pflanzen dienen oder sie vor nichtparasitären Beeinträchtigungen schützen. Bioprodukte, Arzneimittel, Hornspäne oder Blutmehl werden dadurch nicht definiert.

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