Frage 37002 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Stelle darf Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte im Einzelhandel mit Kennzeichnungen abgeben, die in Anlage 2 Eintrag 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung aufgeführt sind?

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Richtige Antwort zu Frage 37002

  • D: Stellen mit amtlicher Erlaubnis gemäß § 6 ChemVerbotsV

Fundstelle: ChemVerbotsV § 6 (1)

Erklärung

Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte mit Kennzeichnungen aus Anlage 2 Eintrag 1 der ChemVerbotsV darf im Einzelhandel nur abgeben, wer eine amtliche Erlaubnis nach § 6 hat. Die Art des Ladens, etwa Gartencenter oder Drogerie, reicht dafür nicht.

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