Frage 11021 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die staatlichen Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung zu überwachen. Nach § 21 des Chemikaliengesetzes hat der Betrieb die mit der Überwachung beauftragten Personen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Insbesondere

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Richtige Antworten zu Frage 11021

  • A: muss jede erbetene Auskunft unter Berücksichtigung des § 21 Abs. 5 Chemikaliengesetz korrekt erteilt werden.
  • B: muss Zutritt zu den Betriebsräumen gewährt werden.
  • D: muss in schwierigen Fällen ein Sachverständiger beauftragt werden, auf Betriebskosten ein Gutachten zu erstellen.

Fundstelle: ChemG § 21 (4) und (5); ChemG § 21 (4); ChemG § 21 (6)

Erklärung

Der Betrieb muss die Überwachenden unterstützen: Auskünfte korrekt geben, soweit § 21 Abs. 5 Chemikaliengesetz nichts anderes sagt, und Zutritt zu den Betriebsräumen gewähren. In schwierigen Fällen kann auch ein Gutachten auf Betriebskosten nötig sein. Anfahrtskosten musst du nicht in jedem Fall ersetzen.

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