Frage 11022 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Gefahrenklassen bezeichnen nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt. Welche Gefahrenklassen von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind im Anhang I der CLP-Verordnung genannt?

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Richtige Antworten zu Frage 11022

  • A: Akute Toxizität
  • C: Korrosiv gegenüber Metallen

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 3 i.V.m. Anh. I

Erklärung

Im Anhang I der CLP-Verordnung stehen unter anderem die akute Toxizität und die Korrosivität gegenüber Metallen. Kurzfristig wasserverschmutzend ist keine solche Gefahrenklasse, und ungefährlich ist natürlich auch keine.

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