Frage 11022 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Gefahrenklassen bezeichnen nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt. Welche Gefahrenklassen von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind im Anhang I der CLP-Verordnung genannt?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 11022
- A: Akute Toxizität
- C: Korrosiv gegenüber Metallen
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 3 i.V.m. Anh. I
Erklärung
Im Anhang I der CLP-Verordnung stehen unter anderem die akute Toxizität und die Korrosivität gegenüber Metallen. Kurzfristig wasserverschmutzend ist keine solche Gefahrenklasse, und ungefährlich ist natürlich auch keine.
Weitere Fragen: Grundlagen des Chemikalienrechts
- 11023Mit welcher Gefahrenklasse gehören Stoffe zwingend zu den gefährlichen Stoffen im Sinne des Chemikalienrechtes?
- 11024Welche Gefahrenklasse müssen Stoffe oder Gemische aufweisen, um als gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische im Sinne des Chemikalienrechts angesehen zu werden?
- 11025Welche Aussage zu Biozidprodukten ist richtig?
- 11026Sie wollen für ein Biozidprodukt werben. Welche Aussage ist zutreffend?
- 11027Welche Art der Zulassung von Biozidprodukten gibt es?
- 11028Welche Aussage trifft auf die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zu?