Frage 12011 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Information enthält die Anlage 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung?
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Richtige Antworten zu Frage 12011
- B: die Inverkehrbringensverbote für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse
- C: die Ausnahmen von Inverkehrbringensverboten für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse
Fundstelle: ChemVerbotsV Anl. 1 zu § 3
Erklärung
Die Anlage 1 enthält die Inverkehrbringensverbote für bestimmte gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Dort stehen auch die Ausnahmen davon. Kennzeichnung und AGW-Werte findest du dort nicht.
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