Frage 12012 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung weist man durch Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen Behörde nach oder

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Richtige Antworten zu Frage 12012

  • A: durch die bestandene Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin.
  • C: durch die Approbation als Apotheker.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 11 (3) Nr. 5; ChemVerbotsV § 11 (3) Nr. 1

Erklärung

Du bestehst die Prüfung bei der zuständigen Behörde. Alternativ reicht die bestandene Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Schädlingsbekämpfer oder die Approbation als Apotheker. Ein Chemielaborant oder ein naturwissenschaftliches Studium reicht dafür nicht.

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