Frage 12061 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Stoffe oder Gemische, die der Sachkundepflicht nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen, abgibt?

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Richtige Antworten zu Frage 12061

  • A: über die mit der Verwendung verbundenen Gefahren
  • B: über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
  • C: über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen
  • D: über die ordnungsgemäße Entsorgung

Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 (3)

Erklärung

Bei sachkundepflichtigen Stoffen unterrichtest du den Kunden über alle vier Punkte: Gefahren der Verwendung, Vorsichtsmaßnahmen im Normalgebrauch, Maßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen und die ordnungsgemäße Entsorgung.

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