Frage 12066 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche der nachfolgend aufgeführten Stoffe bzw. Gemische dürfen an den privaten Endverbraucher weder durch Automaten noch sonst frei zugänglich in Verkehr gebracht werden? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung

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Richtige Antwort zu Frage 12066

  • D: Kaliumnitrit (CAS: 7758-09-0)

Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. § 8 (4)

Erklärung

Kaliumnitrit darf an private Endverbraucher weder durch Automaten noch frei zugänglich abgegeben werden. Für Benzonitril, verdünnte Salzsäure und verdünnte Essigsäure gilt dieses Verbot nicht.

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