Frage 12060 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Stoffe und Gemische, die mit einem der H-Sätze H370, H372, H224, oder H241 gekennzeichnet sind, dürfen im Einzelhandel nur abgegeben werden, wenn

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Richtige Antworten zu Frage 12060

  • C: der Erwerber mindestens 18 Jahre alt ist.
  • D: der Abgeber den Erwerber über Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen informiert hat.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. § 8 (3) Nr. 3; ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. § 8 (3) Nr. 2

Erklärung

Diese Stoffe dürfen im Einzelhandel nur abgegeben werden, wenn der Erwerber mindestens 18 Jahre alt ist und der Abgeber ihn über Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen informiert hat. Selbstbedienung und Automaten sind verboten, der Kunde braucht keine Sachkunde.

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