Frage 12062 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wann sind im Einzelhandel Aufzeichnungen über die Abgabe von Gefahrstoffen notwendig?

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Richtige Antwort zu Frage 12062

  • A: bei der Abgabe akut toxischer Stoffe und Gemische der Gefahrenkategorie 1 bis 3

Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. Anl. 2

Erklärung

Aufzeichnungen sind bei der Abgabe akut toxischer Stoffe und Gemische der Kategorien 1 bis 3 nötig. Pflanzenschutzmittel ohne Totenkopf-Piktogramm, Begasungsmittel allein oder das Fehlen einer Erlaubnis sind nicht der Maßstab.

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