Frage 12063 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wo ist geregelt, dass Stoffe und Gemische, die der Sachkundepflicht nach Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen, nicht durch Selbstbedienung abgegeben werden dürfen?

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Richtige Antwort zu Frage 12063

  • C: in der Chemikalien-Verbotsverordnung

Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 (4)

Erklärung

Dass sachkundepflichtige Stoffe nicht in Selbstbedienung abgegeben werden dürfen, steht in der Chemikalien-Verbotsverordnung. Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung und Gewerbeordnung enthalten diese Regel nicht.

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