Frage 12068 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Stoffe und Gemische dürfen im Einzelhandel weder durch Automaten noch durch andere Formen der Selbstbedienung in Verkehr gebracht werden?
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Richtige Antworten zu Frage 12068
- A: Reinigungsmittel, die mit dem Piktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis) zu kennzeichnen sind.
- B: Gemische, die mit H370 (Schädigt die Organe) zu kennzeichnen sind.
Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. § 8 (4)
Erklärung
Nicht in Selbstbedienung abgegeben werden dürfen Reinigungsmittel mit Piktogramm Flamme über einem Kreis und Gemische mit H370. Ätzende Reinigungsmittel in kindergesicherter Verpackung und Gemische mit Ausrufezeichen dürfen dagegen ins Regal.
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