Frage 12069 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische dürfen nicht zur Selbstbedienung angeboten werden. Dies gilt für

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Richtige Antwort zu Frage 12069

  • C: Gemische, die mit H370 oder H372 zu kennzeichnen sind.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. § 8 (4)

Erklärung

Gemische, die mit H370 oder H372 zu kennzeichnen sind, dürfen nicht zur Selbstbedienung angeboten werden. Waschbenzin mit H225 und Heizöl sind davon nicht betroffen, und es gilt auch nicht für alle Gefahrstoffe.

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