Frage 12072 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Was ist für die Belehrung eines Beauftragten nach § 8 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung zwingend vorgeschrieben?

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Richtige Antworten zu Frage 12072

  • C: Sie hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.
  • D: Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 (2)

Erklärung

Die Belehrung eines Beauftragten muss mindestens einmal im Jahr erfolgen und schriftlich bestätigt werden. Sie muss nicht arbeitsplatzbezogen sein, und Lehrmaterial in Schriftform musst du nicht übergeben.

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