Frage 12072 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was ist für die Belehrung eines Beauftragten nach § 8 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung zwingend vorgeschrieben?
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Richtige Antworten zu Frage 12072
- C: Sie hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.
- D: Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen.
Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 (2)
Erklärung
Die Belehrung eines Beauftragten muss mindestens einmal im Jahr erfolgen und schriftlich bestätigt werden. Sie muss nicht arbeitsplatzbezogen sein, und Lehrmaterial in Schriftform musst du nicht übergeben.
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