Frage 12071 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Person mit der Abgabe von bei Hautkontakt giftigen Stoffen oder Gemischen (H311) beauftragen?
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Richtige Antworten zu Frage 12071
- A: Die Person darf nur an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben.
- B: Die Person muss mindestens jährlich über die zu beachtenden Vorschriften belehrt werden.
- C: Die Person muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein.
- D: Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen.
Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 (2)
Erklärung
Die beauftragte Person darf nur an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben, muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens jährlich über die Vorschriften belehrt werden. Die Belehrung musst du schriftlich bestätigen lassen.
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