Frage 12070 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Stoffe und Gemische dürfen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung nicht in Selbstbedienung abgegeben werden (von Ausnahmen abgesehen)?

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Richtige Antworten zu Frage 12070

  • A: Stoffe oder Gemische, die mit H224 zu kennzeichnen sind
  • B: Stoffe oder Gemische, die mit H241 zu kennzeichnen sind
  • D: Stoffe oder Gemische, die mit H370 zu kennzeichnen sind

Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. § 8 (4)

Erklärung

Nicht in Selbstbedienung abgegeben werden Stoffe und Gemische mit H224, H241 oder H370. Bei H225, also leicht entzündbar, ist Selbstbedienung dagegen erlaubt. Merk dir den Unterschied zwischen H224 und H225.

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