Frage 13014 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
An wen richten sich die Grundpflichten zur Einstufung gefährlicher Stoffe?
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Richtige Antworten zu Frage 13014
- A: an den Hersteller
- D: an den Importeur (Einführer)
Fundstelle: GefStoffV § 4 i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 1 (1) b) i) u. Art. 4 (1)
Erklärung
Die Grundpflicht zur Einstufung haben Hersteller und Importeur, also Einführer. Händler und Arbeitnehmer müssen Stoffe nicht selbst einstufen, sie verlassen sich auf die Angaben des Lieferanten.
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