Frage 13014 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

An wen richten sich die Grundpflichten zur Einstufung gefährlicher Stoffe?

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Richtige Antworten zu Frage 13014

  • A: an den Hersteller
  • D: an den Importeur (Einführer)

Fundstelle: GefStoffV § 4 i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 1 (1) b) i) u. Art. 4 (1)

Erklärung

Die Grundpflicht zur Einstufung haben Hersteller und Importeur, also Einführer. Händler und Arbeitnehmer müssen Stoffe nicht selbst einstufen, sie verlassen sich auf die Angaben des Lieferanten.

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