Frage 13015 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was gehört zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung, die der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu ergreifen hat?
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Richtige Antworten zu Frage 13015
- A: Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- B: Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind
- C: geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren
Fundstelle: GefStoffV § 8 (1) Nr. 2; GefStoffV § 8 (1) Nr. 3; GefStoffV § 8 (1) Nr. 7
Erklärung
Zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen zählen geeignete Arbeitsmittel, geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren sowie die Begrenzung der Zahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Milchprodukte als Gegenmittel gehören nicht dazu.
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