Frage 13015 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Was gehört zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung, die der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu ergreifen hat?

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Richtige Antworten zu Frage 13015

  • A: Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • B: Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind
  • C: geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren

Fundstelle: GefStoffV § 8 (1) Nr. 2; GefStoffV § 8 (1) Nr. 3; GefStoffV § 8 (1) Nr. 7

Erklärung

Zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen zählen geeignete Arbeitsmittel, geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren sowie die Begrenzung der Zahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Milchprodukte als Gegenmittel gehören nicht dazu.

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