Frage 13017 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Angabe ist dem Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu entnehmen?

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Richtige Antworten zu Frage 13017

  • A: Bezeichnung des Gefahrstoffs
  • B: Einstufung des Gefahrstoffs
  • C: Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt

Fundstelle: GefStoffV § 6 (12) Nr. 1; GefStoffV § 6 (12) Nr. 2; GefStoffV § 6 (12) Satz 1

Erklärung

Das Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe enthält die Bezeichnung, die Einstufung und den Hinweis auf das Sicherheitsdatenblatt. Der Verwendungszweck ist dort keine Pflichtangabe.

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