Frage 13017 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Angabe ist dem Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu entnehmen?
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Richtige Antworten zu Frage 13017
- A: Bezeichnung des Gefahrstoffs
- B: Einstufung des Gefahrstoffs
- C: Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt
Fundstelle: GefStoffV § 6 (12) Nr. 1; GefStoffV § 6 (12) Nr. 2; GefStoffV § 6 (12) Satz 1
Erklärung
Das Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe enthält die Bezeichnung, die Einstufung und den Hinweis auf das Sicherheitsdatenblatt. Der Verwendungszweck ist dort keine Pflichtangabe.
Weitere Fragen: Gefahrstoffverordnung
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