Frage 13019 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Gesichtspunkte hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen?
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Richtige Antworten zu Frage 13019
- A: physikalisch-chemische Wirkungen der Gefahrstoffe
- B: Möglichkeiten einer Substitution
- C: Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte
Fundstelle: GefStoffV § 6 (1) Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 6
Erklärung
Zu berücksichtigen sind die physikalisch-chemischen Wirkungen der Gefahrstoffe, Möglichkeiten der Substitution sowie Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte. TRK-Werte gibt es nicht mehr.
Weitere Fragen: Gefahrstoffverordnung
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