Frage 13019 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Gesichtspunkte hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen?

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Richtige Antworten zu Frage 13019

  • A: physikalisch-chemische Wirkungen der Gefahrstoffe
  • B: Möglichkeiten einer Substitution
  • C: Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte

Fundstelle: GefStoffV § 6 (1) Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 6

Erklärung

Zu berücksichtigen sind die physikalisch-chemischen Wirkungen der Gefahrstoffe, Möglichkeiten der Substitution sowie Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte. TRK-Werte gibt es nicht mehr.

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