Frage 13036 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Bei welchen gefährlichen Stoffen und Gemischen ist die Angabe „Nicht schädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch" unzulässig?
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Richtige Antwort zu Frage 13036
- B: bei allen gefährlichen Stoffen und Gemischen
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 25 (4)
Erklärung
Die Angabe nicht schädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist bei allen gefährlichen Stoffen und Gemischen unzulässig. Das gilt ohne Einzelfallprüfung, nicht nur für Giftiges oder Ätzendes.
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