Frage 13036 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Bei welchen gefährlichen Stoffen und Gemischen ist die Angabe „Nicht schädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch" unzulässig?

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Richtige Antwort zu Frage 13036

  • B: bei allen gefährlichen Stoffen und Gemischen

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 25 (4)

Erklärung

Die Angabe nicht schädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist bei allen gefährlichen Stoffen und Gemischen unzulässig. Das gilt ohne Einzelfallprüfung, nicht nur für Giftiges oder Ätzendes.

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