Frage 13037 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Chemie AG will Natriumhydroxid-Lösung 20%ig in Verkehr bringen. Welche Information gehört gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] auf das Etikett für das Abgabegefäß?
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Richtige Antworten zu Frage 13037
- A: H- und P-Sätze
- C: Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 17
Erklärung
Auf das Etikett gehören die H- und P-Sätze sowie Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten. Abfülldatum und E-Mail-Adresse des Lieferanten sind nach der CLP-Verordnung keine Pflichtangaben.
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