Frage 13033 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische ist richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 13033
- A: Für Verpackungen mit mehr als 125 ml Inhalt ist eine Mindestgröße der Kennzeichnung vorgeschrieben.
- B: Die Kennzeichnung darf unter bestimmten Voraussetzungen auf einem mit der Verpackung verbundenen Schild angebracht werden.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 31 i.V.m. Anh. I Nr. 1.2.1; VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 29 (1) i.V.m. Anh. I Nr. 1.5
Erklärung
Für Verpackungen mit mehr als 125 ml gibt es eine Mindestgröße für die Kennzeichnung. Sie darf unter bestimmten Voraussetzungen auf einem mit der Verpackung verbundenen Schild stehen. Begriffe wie ungiftig, ökologisch oder umweltfreundlich sind dagegen verboten.
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