Frage 13034 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie die Ausführung der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische zu erfolgen hat, ist

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Richtige Antwort zu Frage 13034

  • C: in der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 17

Erklärung

Wie die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische auszuführen ist, steht in der CLP-Verordnung. Der Hersteller entscheidet das nicht frei nach Lesbarkeit, und das Chemikaliengesetz oder der VCI regeln es auch nicht.

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