Frage 13034 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wie die Ausführung der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische zu erfolgen hat, ist
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Richtige Antwort zu Frage 13034
- C: in der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 17
Erklärung
Wie die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische auszuführen ist, steht in der CLP-Verordnung. Der Hersteller entscheidet das nicht frei nach Lesbarkeit, und das Chemikaliengesetz oder der VCI regeln es auch nicht.
Weitere Fragen: Gefahrstoffverordnung
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