Frage 13038 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Angabe auf der Verpackung eines gefährlichen Stoffes oder eines gefährlichen Gemisches ist ausnahmslos unzulässig?
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Richtige Antworten zu Frage 13038
- A: unschädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
- B: umweltfreundlich
- C: ungiftig
- D: alle Hinweise, die nicht mit der Einstufung des Stoffes im Einklang stehen
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 25 (4)
Erklärung
Ausnahmslos unzulässig sind: unschädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, umweltfreundlich, ungiftig und alle Hinweise, die nicht zur Einstufung des Stoffes passen. Das gilt für jeden gefährlichen Stoff und jedes Gemisch.
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