Frage 13038 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Angabe auf der Verpackung eines gefährlichen Stoffes oder eines gefährlichen Gemisches ist ausnahmslos unzulässig?

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Richtige Antworten zu Frage 13038

  • A: unschädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
  • B: umweltfreundlich
  • C: ungiftig
  • D: alle Hinweise, die nicht mit der Einstufung des Stoffes im Einklang stehen

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 25 (4)

Erklärung

Ausnahmslos unzulässig sind: unschädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, umweltfreundlich, ungiftig und alle Hinweise, die nicht zur Einstufung des Stoffes passen. Das gilt für jeden gefährlichen Stoff und jedes Gemisch.

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